Länderkonferenz – Triumph der Einigkeit (27.09.1945)
Von 24. bis 26. September 1945 fand in Wien die erste gesamtösterreichische Länderkonferenz nach dem Zweiten Weltkrieg statt. Ziel war es, wesentliche politische, ökonomische und juristische Grundlagen für die neue Republik Österreich zu schaffen. Eine juridische Resolution wurde verabschiedet, die sich auch auf das Verbotsgesetz bezog. Unter anderem hieß es dort: „Die Länderkonferenz stimmt den Grundsätzen des Verbotsgesetzes zu. Sie hält es für zweckmäßig, bei der Registrierung Kommissionen aus Vertretern der demokratischen Parteien vorzusehen, die eine Klassifizierung der registrierten Nationalsozialisten einhellig vorzunehmen haben. Die Grundsätze der Klassifizierung sind für das ganze Staatsgebiet gleichmäßig festzusetzen.“
Quelle: Wiener Zeitung, 27. September 1945, Seite 1.
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Polizei dient Staat und Volk: Staatssekretär Ferdinand Graf über den Neuaufbau des Sicherheitswesens (09.01.1946)
Der „Wiener Kurier“, der ab August 1945 als Blatt des amerikanischen Informationsdiensts erschien, interviewte Anfang Jänner 1946 Staatssekretär Ferdinand Graf über den Aufbau des Polizeiwesens. Bezüglich der Entnazifizierung verwies Graf auf eine Ende Jänner (1946) in Salzburg stattfindende große Tagung aller österreichischen Sicherheitsbehörden, bei der „eine einheitliche Linie für den Aus- und Aufbau der Polizei“ gesucht werden soll. „Wir hoffen, mit Hilfe der Alliierten gemeinsame Richtlinien in der Frage der Naziverbrecher zu finden, damit deren Verfolgung in allen Bundesländern gleich erfolgen kann. Die Schuldigen müssen vor dem Richter nach österreichischem Recht abgeurteilt werden.“
Quelle: Wiener Kurier, 9. Jänner 1946, Seite 3. ("ANNO/Österreichische Nationalbibliothek")
Ein Ministerkomitee für die Entnazifizierung (20.01.1946)
Die Tageszeitung „Neues Österreich“, von den Gründerparteien (SPÖ, ÖVP, KPÖ) der Zweiten Republik ins Leben gerufen, berichtete in ihrer Ausgaben vom 20. Jänner 1946 darüber, dass ein Ministerkomitee gebildet wurde, „welches dafür sorgen wird, daß [sic] die Säuberung von allem in den höchsten Stellen durch Sofortentscheidungen durchgeführt wird“. Neben den „staatlichen Zentralstellen“ erstreckte sich diese Aktion auch auf die Wirtschaft und die einzelnen Bundesländer. Das Ministerkomitee bestand aus Bundeskanzler Leopold Figl, Vizekanzler Adolf Schärf, Außenminister Karl Gruber, Innenminister Oskar Helmer, Minister für Energiewirtschaft Karl Altmann sowie Staatssekretär im Bundesministerium für Inneres Ferdinand Graf.
Quelle: Neues Österreich, 20. Jänner 1946, Seite 1.
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Zusammenkunft ehemaliger politischer Häftlinge in Wien (22.01.1946)
Am 19. Jänner 1946 kam es zu einem Treffen von VertreterInnen ehemaliger Konzentrationslagerhäftlinge aus Dachau, Buchenwald, Auschwitz, Mauthausen und Ravensbrück in Wien. Dabei wurde u. a. „eine konsequente Entfernung der Nazi und ihrer Helfershelfer aus Ämtern und Behörden sowie aus der Privatwirtschaft“ gefordert.
Quelle: Salzburger Tagblatt, 22. Jänner 1946, Seite 5.
Die Parteienvereinbarung über die Neuregelung der Nazifrage abgeschlossen (30./31.03.1946)
Nach der Anerkennung der Provisorischen Regierung am 20. Oktober 1945 wurde von den Alliierten Druck ausgeübt, den Entnazifizierungsprozess gesamtösterreichisch durchzuführen. In den kommenden Monaten wurde als Grundlage dafür eine Drei-Parteien-Vereinbarung über die Neuregelung der Nazifrage abgeschlossen und am 30. März 1946 veröffentlicht. Das kommunistische „Salzburger Tagblatt“ veröffentlichte diese Vereinbarung im Wortlaut. Dazu wurde festgehalten: „Wer durch nazistische Betätigung die Ruhe und den Wiederaufbau Österreichs stört oder etwas unternimmt, um die staatliche Selbständigkeit zu untergraben, hat mit den strengsten Strafen zu rechnen.“
Quelle: Salzburger Tagblatt, 30./31. März 1946, Seite 1 ff.
Bisher 150.000 Nazi aus dem Staatsdienst entlassen (13.06.1946)
Bundeskanzler Leopold Figl gab im Ministerrat einen Überblick über den Stand der Entnazifizierung in der österreichischen Beamtenschaft. Demnach wurden „seit der Befreiung Österreichs 65.834 Beamte in den öffentlichen Dienst nicht mehr übernommen, 83.207 wurden nach der Übernahme von österreichischen Behörden entlassen“. Darunter befanden sich 23.588 illegale NationalsozialistInnen.
Darüber hinaus wurde berichtet, dass das im September 1945 erlassene Verfassungsgesetz zur Säuberung der Wirtschaft von nationalsozialistischen Einflüssen nur langsam zur Anwendung komme. So konnte „dieses Gesetz außerhalb Wiens und Niederösterreichs erst ab Februar dieses Jahres durchgesetzt werden, da bis dahin die österreichische Regierung in allen übrigen Bundesländern so gut wie keinen Einfluß [sic] besaß“.
Quelle: Wiener Kurier, 13. Juni 1946, Seite 2. ("ANNO/Österreichische Nationalbibliothek")
Österreichs Schulen müssen gründlich entnazifiziert werden (05.07.1946)
Der Wiener Kurier veröffentlichte am 5. Juli 1946 eine Stellungnahme von Bildungsminister Felix Hurdes zum Entnazifizierungsprozess an Österreichs Schulen und Universitäten. So wurden nach Kriegsende 9.846 der insgesamt 36.820 LehrerInnen an Pflicht- und mittleren Lehranstalten entlassen sowie sämtliche SchuldirektorInnen und LandesschulinspektorInnen. Zudem wurde berichtet: „Im Zuge der Entnazifizierung der Hochschulen wurde die Hälfte derjenigen Professoren, die der NSDAP angehörten, sofort entlassen.“ Minister Hurdes führte weiter aus, dass es durch den Entnazifizierungsprozess in einigen Fächern wie Anatomie und älterer deutscher Literatur zu einem spürbaren Mangel an Lehrkräften kam, „den die österreichische Unterrichtsbehörde durch die Rückkehr emigrierter Wissenschaftler zu beseitigen hofft“.
Quelle: Wiener Kurier, 5. Juli 1946, Seite 2.
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Die Einträge werden laufend ergänzt.